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Die zeitgemäße Zeiterfassung

Erfassung von Raucherpausen

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Viele Unternehmen lassen mittlerweile ihre Mitarbeiter die in Anspruch genommenen Raucherpausen an der Zeiterfassung buchen, wodurch sich deren effektive tägliche Arbeitszeit entsprechend verringert bzw. die Raucherpausen nachgearbeitet werden müssen, um die tägliche Sollzeit zu erfüllen.

Zu dieser Praxis sind mittlerweile von mehreren Arbeitsgerichten entsprechende Urteile ergangen, welche diese Praxis als zulässig bestätigen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel (AZ 10 Sa 1684/06) über die Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers hinsichtlich der Vergütung von Raucherpausen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz (AZ 4 Sa 996/06) ebenso wie das Arbeitsgericht Frankfurt haben bestätigt, dass auch kurze Arbeitsunterbrechungen wie Raucherpausen an der Zeiterfassung zu dokumentieren sind, wenn der Arbeitgeber dies anordnet.

Auch viele Trinity-Kunden haben mittlerweile die Pflicht zur Buchung von Raucherpausen eingeführt. Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Einbindung und Darstellung dieser Pausen in die Zeitmodelle beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Einführung. Sprechen Sie uns einfach an.

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